Quelle: Ärzteblatt.de – Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist es  für gesetzlich Versicherte erstmals möglich, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Apps oder Wearables auf Rezept zu erhalten. Die DiGA sind dabei für nahezu alle gesundheitlichen Indikationen, insbesondere aber für chronische Krankheiten, denkbar bzw. werden gerade entwickelt.

Nun sollen mit dem sog. dritten Digitalisierungsgesetz, dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), auch entsprechende digitale Anwendungen für den Pflegebereich zugelassen werden („DiPA“). Der Entwurf des DVPMG soll am Donnerstag im Bundeskabinett verabschiedet werden. Neben einer möglichen Erstattung von digitalen Pflegeanwendungen sieht das Gesetz ebenso vor, dass die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen weiter gestärkt werden soll.

Entlastung der Leistungserbringer bei Datenschutzfolgeabschätzungen

Leistungserbringer sollen im Bereich des Datenschutzes entlastet werden. Konkret ist vorgesehen, dass die im Rahmen der Anbindung an die Telematikinfrastruktur vorgesehene Datenschutzfolgeabschätzung bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt wird. Weiterhin werden Leistungserbringer von der Pflicht der Benennung eines Datenschutzbeauftragten befreit. Die entsprechende Kabinettsvorlage sieht hier einmalig und für die jährlichen Updates in der Telematikinfrastruktur jeweils mehrere Millionen Euro an Geldern vor.

Erweiterung und Stärkung der Telematikinfrastruktur

Um die Digitalisierung weiter voran zu treiben, ist ferner geplant, die Gematik als Betreibergesellschaft der Telematikfinrastruktur mit weiteren Geldern auszustatten bzw. die Finanzierung der Gematik anzupassen. Dies soll duch eine Umlage seitens der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

Zudem sollen weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, etwa Heil- und Hilfsmittelerbringer, Soziotherapeuten sowie zahnmedizinische Labore, zukünftig an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Die Gematik hat hierzu einen sog. Zukunfskonnektor zur Anbindung dieser Berufsgruppen zu entwickeln.

Auch ist vorgesehen, die digitale Gesundheitsinfrastruktur durch einen Videokommunikationsdienst und einen Messengerdienst zu erweiteren. Die in den vergangenen Monaten verstärkte Nutzung von Videosprechstunden soll weiterhin erhöht werden und durch Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab – dem Vergütungskatalog für ambulante Leistungen bei Vertragsärzten – im weiteren Umfang ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund ist geplant, Versicherte sowie Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2023 mit sog. Digitalen Identitäten auszustatten, damit sich diese sicher für Anwendungen der Telematikinfrastruktur, etwa Videosprechstunden, authentifizieren zu können.

Zu den zahlreichen Regelungen zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens heißt es zusammenfassend im Gesetzentwurf, dass es entscheidend sei, dass sich digitale Anwendungen an die Bedarfe und Alltagsgewohnheiten der Menschen einfügten. Dafür seien die einzelnen digitalen Bestandteile der Versorgung – ob noch in der Entwicklung oder bereits etabliert – zielführend ineinander zu integrieren.

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