Quelle: bundestag.de – Bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes betonte Erwin Rüddel (CDU/CSU), dass Gesundheitsexperten die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung grundsätzlich befürworten. Dies ergab die Auswertung zahlreicher Stellungnahmen, die zuvor eingegangen waren. Allerdings wurde unter anderem die Forderung nach der Berücksichtigung des Datenschutzes bei mobilen Anwendungen laut.

„Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Patienten künftig bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Das Verfahren soll unbürokratisch organisiert werden. So soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die App auf Datensicherheit und Funktionalität überprüfen. Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen lassen. Der Gesetzentwurf soll auch die Videosprechstunden fördern. Dazu sollen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite auf solche Angebote hinweisen dürfen“, heißt es auf der offiziellen Website des Bundestages.

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  • Brille auf Gesetzentwurf: Mari Helin, unsplash.com