Quelle: ärzteblatt.de – Seit einem Jahr können sich Patientinnen und Patienten in Deutschland bestimmte Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGAs) verschreiben und von den Kran­ken­kassen erstatten lassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi­zin­produkte (BfArM) kontrolliert DIGAs vor der Zulassung unter anderem auf Datenschutz, Sicherheit und Qualität. Weniger als 5 Prozent fallen durch. Laut BfArM ziehen allerdings etwa die Hälfte der Hersteller die Anträge schon selbst zurück, weil sich im Prüfungsverfahren zeige, dass die Anwendungen wesentliche Anforderungen nicht erfüllen und die Hersteller dies auch nicht rechtzeitig beheben können.

Nach Ansicht des BfArM lässt sich dies jedoch leicht vermeiden, wenn die Hersteller frühzeitiger das Beratungs- und Unterstützungsangebot des BfArM nutzen würden. Noch vor Antragstellung könne man in Beratungsgesprächen Hinweise geben, wie aussagekräftige Unterlagen zusammengestellt sein müssen und welche Daten für eine Auf­nahme ins DiGA-Verzeichnis benötigt werden (BfArM: Tipps für DIGA-Antragsteller).

Zwei neue DiGAs

Dass die Hersteller potenzieller DiGAs weiterhin engagiert sind, zeigt die Aufnahme von zwei neuen Anwendungen in das DiGA-Verzeichnis des BfARM. Mit companion patella powered by medi – proved by Dt. Kniegesellschaft ist eine Anwendung aufgenommen worden, die Patienten mit Vorderen Knieschmerz im Alter von 14-65 Jahren digital unterstützen möchte. Anhand persönlicher Angaben des Nutzers zum Schmerz- bzw. Belastungsempfinden wird ein patientenindividueller Bewegungsplan erstellt.

Die 22. DiGA im Verzeichnis ist Oviva Direkt für Menschen mit Adipositas. Die Anwendung soll Patienten bei der Bewältigung ihres hohen Übergewichts unterstützen und ihnen dabei helfen, ihre Gewohnheiten zu ändern und damit ihren Lebensstil positiv zu beeinflussen.

 

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