Quelle: aerzteblatt.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, dass Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ab 1. April 2023 dazu in der Lage sein sollen, Datenexporte in die elektronische Patientenakte (ePA) einzuspeisen. Mit dieser neuen Regelung soll die Digitale Gesundheits­anwendungen-Verordnung (DiGAV) ergänzt werden.

Beim Austausch von Daten zwischen DiGA und ePA sollen die Versicherten die volle Kontrolle behalten und auch bestimmen können, zu welchem Anlass diese Datenübermittlung erfolgt. Dabei sollen allerdings die Konfigurationsmöglichkeiten der automatischen Übermittlung an die individuelle Nutzung des Einzelnen angepasst sein. Zudem spielt auch der Informationsbedarf etwaig eingebundener Leistungserbringer eine Rolle.

Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) spezifizierten medizini­schen Informationsobjekte (MIO) sollen gegenüber anderen Interoperabilitätsfestlegungen priorisiert werden, da MIO als Basis der Verarbeitung strukturierter, kodierter Daten für die ePA dienen.

Bildquelle

  • Smartphone in der Hand einer jungen Person: Giftpundits.com, pexels.com