Ärzliche und physiotherapeutische Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer erhalten durch das DiGA-Verzeichnis einen Überblick über verfügbare DiGA sowie Informationen darüber, was die Anwendungen leisten können und ob mit der Verordnung weitere ärztliche Leistungen verbunden sind. Ebenfalls befinden sich dort Informationen, mit Hilfe derer die ausgewählte Versorgungseinheit (DiGA-VE) der DiGA verordnet werden kann. Die wesentlichen verordnungsrelevanten Informationen können unmittelbar im Praxisverwaltungssystem (PVS) bereitgestellt werden. Der Schlüssel zur Verordnung einen DiGA-VE ist die Pharmazentralnummer (PZN), die auf dem Verordnungsvordruck (Muster 16) angegeben werden muss. Zu jeder DiGA kann im Verzeichnis eine Tabelle vorgesehener Verordnungseinheiten einschließlich der Eigenschaften und der PZN eingesehen werden. Nachdem eine Verordnungseinheit über ein Kassenrezept verordnet wurde, kann die Patientin oder der Patient das Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen (s. Grafik).
Wie die Verordnung der DiGA im Detail abläuft, sehen Sie in folgender Grafik:

Aktuell besteht keine zentrale Möglichkeit, DiGA als Versorger zu testen. Dennoch können Sie sich als Versorger bei DiGA-Herstellern melden und erhalten in der Regel einen temporären Zugang zur DiGA. So können Sie diese selbst testen und herausfinden, ob die jeweilige Anwendung für Ihre Patientinnen und Patienten geeignet ist. Abschließend finden Sie auf dieser Seite Informationen zur Abrechnung inkl. GOP-Ziffern:
GOP 01470 | Zusatzpauschale Erstverordnung DiGA Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) aus dem Verzeichnis des BfrAM | Euro 2,03 Punkte 18 |
Pauschale 86701 | Pauschale für die Erstverordnung von DiGA bei Kindern und Jugendlichen Pauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) für Versicherte zwischen 12 und 17 Jahren | Euro 2,00 |
Dauerhaft aufgenommene DiGA:
GOP 01471 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA somnio Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „somnio“ | Euro 7,21 Punkte 64 |
GOP 01472 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Vivira Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Vivira | Euro 7,21 Punkte 64 |
Vorläufige aufgenommene DiGA:
Pauschale 86700 | Verlaufskontrolle und Auswertung für vorläufig aufgenommene DiGA Pauschale für die Verlaufskontrolle und Auswertung der vorläufigen aufgenommen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) | Euro 7,12 |
Quellen: bfarm.de (Grafik), bfarm.de (Text), kbv.de