Quelle: Gründerszene.de – Mit der Einführung des Digitale-Versorgung Gesetzes sowie der Bekanntgabe der ersten fünf verschreibungsfähigen „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist Bewegung in den Markt gekommen. Patienten können sich vom BfArM zugelassene DiGA von nun an von ihrem Arzt oder Therapeuten verordnen lassen und diese etwa gegen Angststörungen oder Tinnitus nutzen.

Die neuen Möglichkeiten stellen für viele Entwickler und Start-ups nun natürlich eine interessante Einnahmequelle dar, können sie doch durch eine Zulassung als „DiGA“ attraktive Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen aushandeln. So etwa erhält der Hersteller der DiGA „Somnio“ (gegen Schlafstörungen) für neun Monate Schlaftraining via App über 460 Euro, sofern die App ärztlich verordnet wurde. Diese Zahlen sind sicherlich deutlich höher anzusiedeln als die vorherigen Einnahmen aus Selektivverträgen mit einzelnen Kassen ober über die konventionellen Downloads in den App-Stores.

Neues Portal sorgt für Aufsehen

Ein neues Portal des Hamsburger Juristen Can Ansay sorgt nun jedoch für Aussehen. Auf dem Portal appsaufrezept.com will der Unternehmer Patienten den Zugang zu DiGA erleichtern. Zunächst für die App „Kalmeda“ zur Tinnitus-Behandlung sollen Pateinten ohne Arztbesuch Zugang zur App erhalten. Um Zugang zur App zu erhalten, füllen die Patienten auf dem Portal einen Fragebogen aus und entbinden den vorher zu konsultierenden Facharzt von der Schweigepflicht. Der Telearzt kann den Facharzt nun darüber befragen, ob eine entsprechend zugehörige Diagnose vorliegt. Nach Zahlung der Schutzgebühr von einem Euro kann der Nutzer die Veordnung dann als PDF herunterladen und bei seiner jeweiligen Krankenkasse einreichen.

Es ist nicht verwunderlich, dass dieses Verfahren kritisch von verschiedenen Seiten beäugt wird. So etwa kritsiert die AOK Hamburg Rheinland diese Verordnungspraxis und lässt das Verfahren derzeit rechtlich prüfen. Die Krankenkasse verweist insbesondere auf die ärztliche Sorgfallspflicht in diesem Zusammenhang und mahnt an, dass die Nutzung einer App immer in ein gesamtes, ärztlich gesteuertes Versorgungskonzept eingebunden sein sollte.

Auch auf Herstellerseite mehren sich die kritischen Stimmen. So etwa ist das Entwicklerteam von der Tinnitus-App Kalmeda dem ganzen Prozess eher abgeneigt und lehnt eine Nutzung der App ohne vorherige ärztliche Konsultation ab. Von anderen Seiten, etwa dem Health Innovation Hub des Bundesgesundheitsministeriums gab es bisher keine Stellungnahme.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist das Geschäftsmodell jedoch wohl zulässig und widerspricht auch nicht der aktualisierten Berufsordnung der Ärzte, die seit Kurzem einen persönlichen Erstkontakt mit dem Patienten nicht mehr zwingend vorschreibt. Der Plattform Gründer Ansay meint: „Wir wollen die Medizin schneller, besser und günstiger machen und ersparen dem Patienten einen Arztbesuch.“

Es bleibt also abzuwarten, ob sich die Plattform – sowohl rechtlich als auch in Bezug auf das Geschäftsmodell – langfristig durchsetzen kann.

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  • iPhone in der Hand, Person sitzend: DariuszSankowski, pixabay.com