Quelle: bundesrat.de – Der Bundesrat hat das vom Bundestag am 7. November 2019 verabschiedete Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) bewilligt. Dieses wird unter anderem das elektronische Rezept in den Versorgungsalltag einführen. Außerdem können Ärzte Apps als Therapiemittel verschreiben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesundheitswesen fit zu machen für die digitale Zukunft.“ Er avisiere das Ziel,  Patienten konkret im Alltag durch mehr Information und Kommunikation besser zu versorgen.

„Wir beschließen heute hier eine Weltneuheit“, bekräftigte Spahn. Digitale Lösungen können den Patienten-Alltag konkret verbessern. Darum gebe es ab 2020 Apps auf Rezept. Zusätzlich soll der Anschluss von Arztpraxen, Apotheken und Kliniken an die Telematikinfrastruktur (TI) weiter ausgebaut werden. Für Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen ist die Anbindung freiwillig. Die Kosten dafür werden ihnen erstattet.  Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei 1%, so das BMG.

 

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