Der Digital-Gipfel der Bundesregierung stand in diesem Jahr ganz unter dem Zeichen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Unter dem Motto „Vernetzt besser Leben“ diskutierten in Ludwigshafen Vertreter/-innen aus Politik, Wissenschaft, Industrie, Selbstverwaltung und Medizin, mit welchen konkreten Maßnahmen die Digitalisierung weiter vorangebracht werden kann. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sah das deutsche Gesundheitswesen dabei auf einem guten Weg:

“Nach mehr als 10 Jahren ist mit dem E-Health-Gesetz endlich Schwung in die Digitalisierung des Gesundheitswesens gekommen. Die Videosprechstunde, die telemedizinische Befundbeurteilung bei Röntgenaufnahmen, der elektronische Arztbrief oder der Medikationsplan bringen greifbare Vorteile für die Patientinnen und Patienten. Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden. Als nächste Schritte stehen die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte, das Patientenfach und die Einbindung mobiler Anwendungen an. Mit dem Start eines sicheren Datennetzes im Gesundheitswesen haben wir einen Meilenstein geschafft. Jetzt muss es darum gehen, große Datenmengen zum Wohle der Patienten zu nutzen, um Krankheiten wie Alzheimer und Krebs in Zukunft besser verstehen und gezielt bekämpfen zu können. Die bereits im E-Health-Gesetz angelegte Öffnung der Telematik-Infrastruktur für die Forschung wird uns dabei unterstützen.“  (Quelle: BMG (2017)).

Im Rahmen des Digital-Gipfels äußerte sich der Bundesgesundheitsminister in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse auch zum Thema der Gesundheits-Apps, von denen es aktuell in den App-Stores um die 100.000 gibt. Immer wieder werden Forderungen laut, dass es Aufgabe der Politik sei, entsprechende Angebote zu bewerten und etwa mit einem Zertifikat die Qualität zu belegen. Hermann Gröhe begrüßte in dem Interview zwar grundsätzlich die Nutzung von Apps und Wearables (etwa Fitnessarmbändern) und bzeichnete sich als Chance für die individuelle Gesundheit. Er schränkte jedoch ein, dass eine behördliche Prüfung und Genehmigung bzw. Zertifizierung angesichts des nahezu unüberschaubaren Angebots nicht möglich und vielfach auch nicht nötig sei, etwa bei klassischen Schrittzählern oder Ernährungstagebüchern.

Im Bereich der Apps gebe es hingegen auch bereits solche Angebote, die als Medizinprodukte im klassischen Sinne zertifiziert seien und daher klaren rechtlichen Rahmenbedingungen unterlägen. Zudem verwies er auf das Innovationsbüro beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, welches Hersteller und Start-ups kontinuierlich bei der Weiterentwicklung gesundheitsbezogener IT-Angebote beraten soll.

Um Verbrauchern/-innen und Ärzten dennoch Orientierung im „App-Dschungel“ zu bieten, prüfen die Diabetes-Fachgesellschaften und die Diabetes-Selbsthilfe in Deutschland gemeinsam mit der ZTG GmbH Diabetes-Apps im Rahmen eines standardisierten und systematischen Bewertungsprozesses.
Bild: BMG