Quelle: Ärztelbatt.de – Seit Veröffentlichung des Referentenentwufs für das DVG – Digitale Versorgungs-Gesetz, welches u.a. einen beschleunigten Zugang von digitalen Gesundheitsinformationen wie etwa Apps für Bluthochdruck, Diabetes etc. vorsieht, wird vermehrt über angemessene Formen der Nutzenbewertung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen diskutiert. Auf dem Hauptstadtkongress in Berlin hat nun der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, einen Kompromiss vorgestellt, der eine pragmatische Nutzenbewertung und einen schnelleren Übergang in die Regelversorgung vorsieht. Nach seinen Ausführungen soll es künftig drei Kategorien geben, in die neue Gesundheitsanwendungen eingeteilt werden können.

Anwendungen, welche ein neues medizinisches Verfahren bzw. Modell beinhalten, für das es noch keine ausreichende Evidenz gibt und bei denen ein potenzielles Schadenspotenzial vorliegt, sollen weiterhin im Rahmen einer Potenzialbewertung beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ausführlich bewertet werden.

Bei Anwendungen der zweiten Kategorie, bei denen das zugrunde liegende medizinische Verfahren bereits bestätigt ist und es sich mehr um eine veränderte, digitalisierte Art der Leistungserbringung handelt, soll es dagegen eine Erprobungsstudie im klinischen Setting geben.

Bei Verfahren, die einfach bestehende medizinische Verfahren digitalisieren und bei denen es mehr um Effizienz bzw. eine höhere Wirtschaftlichkeit der medizinischen Leistungserbringung geht, soll es eine zwei- bis dreijährige Erprobung in der Regelversorgung mit begleitender Evaluation geben.

Nach Ansicht von Prof. Hecken könnten durch die Kategorisierung bereits 80 Prozent der Anträge für die Verfahren rasch bearbeitet werden und bereits früher als vorher alltagsnahe Daten zur Wirkung des Verfahrens in der Gesundheitsversorgung gesammelt werden.

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