Quelle: aerztezeitung.de – Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) fordert einen medizinisch-wissenschaftlichen Expertenbeirat beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Qualitätssicherung von Gesundheits-Apps. „Für die Prüfung der inhaltlichen Validität müssen die Fachgesellschaften der AWMF die Möglichkeit haben, ihre Expertise institutionalisiert in die Prüfverfahren des BfArM einzubringen“, fordert Professor Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF. Deren Bewertungskompetenz sei mit Blick auf die medizinisch-wissenschaftliche Qualität einer App sowohl bei deren Zulassung als auch bei deren Nutzenbewertung unverzichtbar.

Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) wird es Ärzten ermöglichen, wie Gesundheits-Apps auf Rezept zu verschreiben, insofern die jeweilige App nach vorheriger Prüfung in das vom BfArM geführte „Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen wurde. Dafür sollen die Apps vor allem auf Faktoren wie Datenschutz, Datensicherheit, Sicherheit oder Funktionstauglichkeit geprüft werden. Hier mangelt es laut AWMF bisher noch an einer einheitlichen Definition über die Qualität einer Gesundheits-App.

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