Apps versprechen Hilfe bei Rückenleiden und rheumatischen Beschwerden. Doch wie geeignet sind die derzeit angebotenen Apps? Eine stichprobenartige Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun gezeigt, dass es für medizinische Laien nur schwer erkennbar ist, ob eine App nützlich ist. Dies erschwert nicht nur die Auswahl. Schlimmstenfalls können Apps, die bspw. auf falschen Erkenntnissen beruhen, sogar mehr schaden als nützen.

Untersuchung von 17 kostenfreien Apps 

Die Verbraucherzentrale NRW hat 17 Kostenfreie Apps für Rücken- und Rheumaleiden aus dem Google Play Store unter die Lupe genommen. Die Apps kamen dabei von kommerziellen App-Entwicklern, Agenturen für Pharmakommunikation, Pharmaunternehmen, einer Selbsthilfeorganisation, einem Arzt und weiteren Anbietern. Der Fokus der meisten Apps lag auf einer Anleitung zu Bewegungsübungen oder auf dem Führen eines Symptom- bzw. Therapietagebuchs. Die Verbraucherzentrale NRW untersuchte die Apps dabei insbesondere auf folgende Aspekte:

Können Verbraucher vor der Anwendung erkennen, ob die App für sie geeignet ist?

Wenn die App explizit Personen mit Beschwerden anspricht, empfiehlt sie vor der Anwendung zwingend einen Arztbesuch?

Erbringen Apps für Patienten einen nachvollziehbaren Nachweis ihrer medizinischen Qualifikation?

Für wen ist die App?

Eher enttäuschende Ergebnisse 

Die Verbraucherschützer kritisierten an vielen Bewegungs-Apps, dass es für Patienten kaum möglich ist, herauszufinden, ob die vorgeschlagenen Übungen tatsächlich geeignet sind und weisen auf fehlende Hinweise zu Zweck, Nutzen und Grenzen auf. Falsch ausgeführte Übungen jedoch können gerade bei bereits bestehenden Vorerkrankungen mehr schaden als nützen. Zudem ließen viele Apps offen, an welche konkrete Zielgruppe sie sich richten, ob an Personen, die präventiv tätig werden wollen oder an Patienten, die bereits unter spezifischen Schmerzen leiden. Weiterhin bleibt zu bemängeln, dass nur eher wenige Apps darauf hinweisen, dass bei gesundheitlichen Problemen ein Arzt aufzusuchen ist. Grundsätzlich gilt natürlich immer, dass Apps keinesfalls den Gang zum Arzt ersetzen können.

Die Verbraucherschützer möchten daher Patienten dazu aufrufen, Apps dieser Art kritisch zu betrachten und bei offenen Fragen den Gang zum Arzt nicht zu scheuen. Apps können dann ergänzend eingesetzt werden, denn sie bieten grundsätzlich gute Unterstützungsmöglichkeiten. Eine der Apps, die alle Anforderungen erfüllt hat, ist die App „Rheuma-Auszeit“ der Deutschen Rheumaliga, an deren Entwicklung sowohl Betroffene als auch Fachpersonal beteligt war. Inhalte der App sind u.a. Bewegungs- und Entspannungsübungen, Traumreisen etc.

Kennzeichnung von Apps gefordert 

Als Konsequenz fordern die Autoren nun, dass Patienten vor dem App-Gebrauch möglichst alle Informationen zugänglich gemacht werden sollten, um eine qualifizierte Entscheidung treffen sollten. Denn bislang gibt es nur eine eher geringe Anzahl an Apps, die zertifiziert worden sind, wie etwa einige Diabetes-Apps durch die Kooperation von DiaDigital und ZTG GmbH. Eine qualitative Kennzeichnung von gesundheitsbezogenen Apps ist jedoch ein entscheidendes Kriterium dafür, damit wirksame Apps in die Regelversorgung übernommen und damit von den Krankenkassen bezahl werden können.

Mehr Informationen zur Stichprobe finden Sie hier.

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