Quelle: Deutsche Start-ups – Viele Start-ups haben sich in den vergangenen Jahren mit digitalen Gesundheitslösungen auseinandergesetzt und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt. Dennoch konnten sich bisher nur wenige Anwendungen auf dem ersten Gesundheitsmarkt durchsetzen. Mit dem neuen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) gibt es jedoch nun erstmals die Möglichkeit für Ärzte, ihren (gesetzlich versicherten) Patienten Apps auf Rezept zu verordnen. Bereits sechs der sog. Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Risikoprodukte (BfArM) gelistet. Weitere DiGA werden wohl in Kürze dazukommen.

Damit ergeben sich für Start-ups bzw. Gründer im Gesundheitswesen neue attraktive Geschäftsfelder, die bis vor kurzem kaum zu realisieren waren. Als reguläre Leistung der gesetzlichen Versicherten stellen DiGA ein Produkt mit einer potenziell großen Zielgruppe dar – immerhin umfasst der Markt für gesetzlich Versicherte 73 Millionen Bürger. Zudem lassen sich für Hersteller Vergütungen für die DiGA mit den Krankenkassen verhandeln, die auf für Selbstzahler im AppStore so kaum zu realisieren wären.

Hohe Anforderungen an DiGA-Hersteller

Dennoch sollten sich (potenzielle) Gründer und Hersteller von DiGA bewusst machen, dass gerade im Vorfeld der Prüfung beim BfArM einige Anstrengungen notwendig sind, damit das digitale Produkt auch alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und im DiGA-Verzeichnis gelistet werden kann. Der Prozess bis zur „Zertifizierung“ als DiGA ist daher mit einem recht großen Zeit- und auch Geldafuwand verbunden.

In einem Beitrag für das Online-Magazin „Deutsche Start-ups“ benennt Ekaterina Alipiev vom Phizer Healthcare Hub – Alipiev hat selbst vor einiger Zeit eine Anwendung im Bereich der Essstörungen entwickelt – die wichtigsten Aspekte, die Start-ups bei der Entwicklung von DiGA beachten sollten:

  • Evidenz in Studien nachweisen: Hier geht es nicht einfach um Zufriedenheitsbefragungen o.ä. – vielmehr müssen mittels valider Studiendesigns Nutzenparameter für eine oder mehrere Zielgruppen nachgewiesen werden. Hierzu gehören etwa eine bessere Lebensqualität der Patienten, die Optimierung medizinischer Parameter oder die Steigerung der Compliance. Eine Kooperation mit in der Durchführung von Studien erfahrenen Partnern – etwa Forschungseinrichtungen oder Pharmaunternehmen- erscheint aus Sicht der Autorin hier sinnvoll.
  • Marken- und Vertrauensaufbau: Die Ärzte sind letztlich diejenigen, die mit ihrer Verschreibungspraxis über den Erfolg oder Misserfolg einer DiGA beitragen. Erst wenn sich Ärzte ausreichend über die DiGA informiert fühlen und sie der Anwendung vertrauen, werden sie diese guten Gewissens verordnen können. Der Aufbau einer möglichst großen Markenbekanntschaft bei Ärzten durch einen kundenorientierten Vertrieb – auch in Partnerschaft mit einem bereit am Markt etablierten Gesundheitsunternehmen – kann hier eine wichtige Hilfe darstellen.
  • Vertrieb: Ein breit angelegtes Vertriebsnetz ist für Start-ups im DiGA-Bereich unverzichtbar für den Unternehmenserfolg. Um Zugang zu den wichtigsten Akteuren, etwa Ärztevereinigungen, Verbände, große Arztnetze, Patientenorganisationen etc. zu erhalten, muss einiges an Aufwand investiert werden. Dies stellt im stark fragmentierten Gesundheitsmarkt eine recht große Hürde dar. Strategische Partnerschaften mit Zugangswegen in etablierte Netzwerke und Strukturen sowie ggf. Schulungen durch erfahrene Vertriebsmitarbeiter können auch hier wertvoll sein.
  • Patienten-Akquise: Natürlich sind es letztlich vor allem die Patienten, die von den DiGA profitieren und gesundheitsrelevante Verbesserungen erzielen sollen. Viele Patienten und Bürger sind jedoch noch eher nicht ausreichend über DiGA informiert, wenngleich sicherlich eine gewisse Bereitschaft anzunehmen ist, dass Patienten und Bürger DiGA nutzen. Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom Mitte 2020 hat ergeben, dass mit 59% über die Hälfte der befragten Personen ab 16 Jahren (insgesamt 1200 Befragungspersonen) bereit ist bzw. sich vorstellen kann, solch eine Applikation zu verwenden. Dennoch müssen sowohl technikaffine als auch insbesondere in technischen Aspekten unerfahrene Bürger angesprochen werden und über die DiGA-Möglichkeiten informiert werden. Dies gilt insbesondere, als das Patienten zumindest in der Anfangszeit auch ohne ärztliche Verordnung einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenerstattung einer DiGA stellen können.

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Bildquelle

  • Laptop in einem Start-up: Ketut Subiyanto, pexels.com