Quelle: bfarm.de – Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) können beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit Dezember 2022 die Aufnahme ihrer Anwendung in das DiPA-Verzeichnis beantragen. Der Antrag erfolgt über ein digitales Portal.

Zeitgleich startet das BfArM ein Beratungsverfahren, worin Hersteller von DiPA Fragen zu speziellen Produkten und den erforderlichen Nachweisen sowie zum Verfahren stellen können. Auf der Website des BfArM gibt es zudem einen Leitfaden.

Das DiPA-Verzeichnis soll mit den ersten aufgenommenen Pflegeanwendungen voraussichtlich im April 2023 online gehen. Pflegebedürftige Personen, die im eigenen Haushalt leben, haben Anspruch auf die Versorgung mit DiPA zulasten der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von insgesamt 50 Euro im Monat.

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