Quelle: aerztezeitung.de In der andauernden Diskussion um die Preisgestaltung bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist es einem Bericht von „Handelsblatt Inside“ zufolge zu Annäherungen zwischen Herstellerverbänden und dem GKV-Spitzenverband gekommen.

Demnach haben die Parteien eine Rahmenvereinbarung für die „Apps auf Rezept“ vorgelegt, die unter anderem die Möglichkeiten zur freien Preiswahl einschränken soll.

Der GKV-Spitzenverband hatte zuletzt in einem Positionspapier die freie Preisgestaltung bei DiGA moniert. Hersteller können im ersten Jahr die DiGA-Preise frei wählen, was laut GKV-Spitzenverband mit teils enormen Preissteigerungen einherging – im Vergleich zu vorher aufgerufenen Selbstzahlerpreisen und im Vergleich zu europäischen Märkten.

In der Kritik stehen vor allem DiGA, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur eine Zulassung auf Probe im Fast-Track-Verfahren erhalten haben. Der Nutzen dieser Anwendungen muss erst innerhalb des ersten Jahres nachgewiesen werden. Das BfArM entscheidet dann erneut über ihre Zulassung.

Hinzu kommt laut „Handelsblatt“ die Befürchtung der Krankenkassen, DiGA-Hersteller könnten sich nach der Erprobungsphase mit den Gewinnen aus den Preissteigerungen vom DiGA-Markt zurückziehen.

Lesen Sie hier mehr.

Bildquelle

  • Smartphone-Desktop, Laptop im Hintergrund: PhotoMIX-Company, pexels.com