Quelle: kbv.de – Müssen Apps mehr Evidenz liefern, um als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommenen zu werden? Das zumindest verdeutlicht eine Analyse von Expertinnen und Experten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der TU Berlin und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

 

„Die jetzt vorliegende Analyse zeigt, dass Wirksamkeitsstudien der DiGA den wissenschaftlichen Standards nicht genügen und folglich keine Grundlage haben, in Bezug auf die Wirksamkeit dauerhaft in die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gelangen“, sagen KVB-Vorstände Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp.

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