Quelle: Ärzteblatt.de – Seit Oktober 2020 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sog. DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen („App auf Rezept“) zu verodnen. Mittlerweile sind – Stand Mai 2021 – 15 DiGA aus verschiedenen medizinischen Bereichen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Risikoprodukte (BfArM) gelistet.

Trotz dieser durchaus dynamischen Entwicklung auf Seiten der DiGA-Hersteller kommen die Anwendungen in der praktischen Versorgung bisher eher nur zögerlich an – so das Ergebnis einer repräsentativen Befra­gung des Marktforschungsinstitutes YouGov im Auftrag der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK). Laut der Umfrage haben bisher erst zwei Prozent der gesetzlich Versicherten eine App verordnet bekommen. Acht Prozent wurden durch ihren Arzt über die Möglichkeiten von DiGA informiert.

Bis Ende April diesen Jahres wurden von den rund eine Millionen SBK-Mitgliedern knapp 350 DiGA bei der Kasse beantragt bzw. von der SBK genehmigt. Davon wurde ein Viertel ohne vorherige ärztliche Verordnung genehmigt. Aktuell besteht (noch) die Möglichkeit, bei der eigenen Krankenkasse eine DiGA-Nutzung sowohl mit als auch ohne vorherige ärztliche Verordnung zu beantragen.

Grundsätzlich nutzen nach der Umfrage 16 Prozent der Befragungsteilnehmer gesundheitsbezogene Anwendungen oder Online-Angebote, um ihre Gesundheit zu verbessern bzw. ihre jeweilige Krankheit besser managen zu können. Von diesen erleben 70 Prozent einen Mehrwert durch die Online-Kurse, Gesundheits-Apps etc.

Um DiGA zu fördern bzw. die aktive Nutzung dieses neuen Versorgungsbereichs anzukurbeln, fordert die SBK ein bessseres Zusammenspiel von digitaler und analoger Versorgung. Dabei müssten die relevanten Vorteile für Patienten deutlicher herausgestellt und kommuniziert werden. Insbesondere müsse analysiert werden, welche Apps vielleicht auch ohne ärztliche Unterstützung/Verordnung einen Mehrwert bieten bzw. für ein besseres Krankheitsmanagement für die Patienten geeignet erscheinen.

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